Trainingsraum

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    Der Trainingsraum an der EGG




    Ausgangssituation

    Mit den Jahren des Auf- und Ausbaus der EGG kamen auch die Schüler der ersten Jahrgänge in das Alter, das mit dem Begriff „Pubertät“ überschrieben wird. Jugendliche verändern sich in dieser Zeit. Sie setzten neue Schwerpunkte, entwickeln neue Interessen. Dabei lösen sie alte Beziehungen und knüpfen neue. Sie entwickeln ihre eigene Identität und Persönlichkeit. Einige Jugendliche sind in diesem Alter schwer ansprechbar und wenden sich von den bisherigen Bezugspersonen ab. Im Schulalltag machte sich dies durch eine steigende Anzahl an Vorfällen mit disziplinarischen Konsequenzen bemerkbar, so dass sich viele Kollegen eine Hilfe beim Umgang mit Unterrichtsstörungen wünschten. Angeregt durch einen Beratungslehrer wurde von einer Gruppe von Kollegen über das Trainingsraum-Modell nachgedacht.

    Mit Beginn des Schuljahres 2004/05 wurde an der EGG der Trainingsraum nach dem „Bielefelder Modell“ zum Umgang mit Unterrichtsstörungen eingeführt.

    Der Trainingsraum ist zu jeder Unterrichtsstunde mit einem Betreuer besetzt. Die Trainingsraum-AG begleitet die Arbeit im Trainingsraum. Sie setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Schulleitung, dem Sozialpädagogen, dem Trainingsraumbeauftragen und weiteren, interessierten Lehrern. Die AG trifft sich mindestens einmal im Schuljahr zur Besprechung.

    Jede Trainingsraumstunde wird für die dort eingesetzten Betreuer als halbe Unterrichtsstunde angerechnet. Zur Finanzierung der Betreuerstunden hat sich das Kollegium auf eine geringe, freiwillige Mehrarbeit pro Woche (Stand Feb. 2013: 12 Minuten) verständigt.


    Grundsätze für den Unterricht

    Lernen und Erziehen kann am besten dann gelingen, wenn Schüler, Lehrer und Eltern vertrauensvoll zusammenarbeiten und dieselben Ziele verfolgen. Im Schulalltag sind dies vor allem die Rechte aller Beteiligten auf störungsfreien Unterricht.

    Daraus ergaben sich die drei Grundregeln für den Unterricht:

    Jeder Schüler hat das Recht auf guten Unterricht und die Pflicht,
    diesen störungsfrei zu ermöglichen.

    Jeder Lehrer hat das Recht auf störungsfreien Unterricht und die Pflicht,
    diesen gut zu gestalten.

    Die Rechte und Pflichten von Schülern und Lehrern müssen gegenseitig
    respektiert und erfüllt werden.

    Der Ansatz des Trainingsraumes verfolgt als Konsequenz gegen Regelverstöße zwei Ziele. Einerseits wird dem Störenden die Möglichkeit gegeben, sein Handeln zu reflektieren und sein zukünftiges Verhalten zu ändern. Andererseits wird dem Rest der Klasse durch die Nutzung des Trainingsraumes wieder ein störungsfreier Unterricht ermöglicht.


    Das Verfahren

    An der EGG wird das Trainingsraum-Modell i.d.R. ab dem Jahrgang 6 angewendet. Die Schüler des Jahrganges 5 sind erst an der EGG angekommen und suchen ihren Platz innerhalb der Klassengemeinschaft und bringen eine neugierige Lernhaltung mit, die gravierende Unterrichtsstörungen weitgehend verhindert.

    Unterrichtsstörungen sollte zunächst in der Unterrichtssituation mit den gebotenen pädagogischen Maßnahmen begegnet werden. Sollte ein Schüler nicht einlenken und sich nicht an die vereinbarten Regeln halten, wird er ausdrücklich ermahnt. Diese Ermahnung umfasst auch die konkrete Frage, ob sich der Schüler im weiteren Unterrichtsverlauf an die gemeinsamen Regeln halten möchte. Damit obliegt dem Schüler die Entscheidung, ob er weiter am Unterricht teilnimmt oder sofort den Trainingsraum in Anspruch nehmen möchte. Kommt es im weiteren Unterricht zu einer erneuten Störung durch den Schüler, wird dies als Entscheidung gegen den Verbleib in der Klasse bewertet und der Schüler mit dem so genannten Schickzettel in den Trainingsraum geschickt. Der Schickzettel gibt die wichtigsten Informationen zur Unterrichtsstörung wieder.


    Beratungsgespräch im Trainingsraum

    Im Klassenhaus 3 wurde der kleine Differenzierungsraum spartanisch, aber nicht abschreckend, mit Tischen und Stühlen und einem PC-Arbeitsplatz ausgestattet. In diesem Raum sollen keine Störer „verwahrt“ werden, sondern Schüler über ihr Handeln nachdenken und mit Unterstützung alternative Handlungsmuster entwickeln.

    Bei der Ankunft eines Schülers im Trainingsraum übergibt dieser zunächst seinen Schickzettel an den Betreuer. Es folgt ein Beratungsgespräch, in dem der Schüler die Unterrichtssituation schildert, sein Verhalten reflektiert, bewertet und Möglichkeiten für alternative Verhaltenweisen benennt. Der Betreuer unterstützt den Schüler dabei durch eine kooperative Gesprächsführung. Er wiederholt und paraphrasiert die Aussagen des Schülers, fragt nach, spiegelt das Verhalten und macht gegebenenfalls Vorschläge für Handlungsalternativen.

    Im Anschluss erhält der Schüler den so genannten „Rückkehrplan“ ausgehändigt, in dem er versucht, die aus dem Gespräch gewonnenen Erkenntnisse selbst zu verschriftlichen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Fragen „Wodurch habe ich welche Regel gebrochen?“ und „Wie kann ich in ähnlichen Situationen zukünftig anders reagieren?“. Der Betreuer schaut zusammen mit dem Schüler über den ausgefüllten Plan und entscheidet, ob der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen kann. Eine Kopie des Rückkehrplanes wird abgeheftet, das Original nimmt der Schüler für den Fachlehrer  mit. Ist dieser mit dem Plan einverstanden, zeichnet er ihn ab und leitet ihn zur Information über die Unterrichtsstörung an die Klassenlehrer weiter.

    Der Betreuer im Trainingsraum führt auch die statistische Erfassung der Besuche weiter. In einer Tabelle werden die Besuchsdaten erfasst und nach verschiedenen Kriterien ausgewertet. Diese statistischen Evaluationen werden regelmäßig in der Trainingsraum-AG diskutiert und in Lehrerkonferenzen vorgestellt.


    Weiterführende Maßnahmen

    Sollte ein Schüler den Trainingsraum innerhalb von 14 Tagen drei Mal besuchen, werden die Klassenlehrer vom Betreuer schriftlich über die gehäuften Besuche informiert mit dem Auftrag ein klärendes Gespräch mit den Eltern und dem Schüler zu suchen.

    Kommt es vor, dass ein Schüler ein zweites Mal am gleichen Tag den Trainingsraum besucht oder der Schüler im Beratungsgespräch völlig uneinsichtig ist und sich weiterhin nicht an die Grundregeln hält, kann der Betreuer den Schüler nach Rücksprache mit der Klassenleitung für den Rest seines Schultages suspendieren und - nach vorherigem Telefonat mit den Eltern - nach Hause schicken. Der Schüler darf erst wieder nach einem klärenden Gespräch zwischen Klassenlehrer, Eltern und ihm selbst wieder am Unterricht teilnehmen.


    Erfahrungen

    Der Trainingsraum wird vom Kollegium und den Schülern als notwendig und entlastend empfunden. Es wird betont, dass die Lerngruppe ohne wiederholende Störer besser in der Unterrichtsstunde weiterarbeiten kann.

    Die Besuchshäufigkeit liegt in den Jahren seit der Einführung immer um ca. 6-7 Schüler pro Tag, was bedeutet, dass durchschnittlich ein Schüler pro Unterrichtsstunde den Trainingsraum besucht. Besondere Häufungen sind in den Jahrgängen 7 und 8 zu beobachten. Nach der Klassenneubildung sinken die Besuchszahlen i.d.R. wieder deutlich. Im Tagesverlauf liegen die meisten Besuche in der 3./4. Stunde, also vor der Mittagspause.


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