Allgemeines

Nach Abschluss der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen oder Gesamtschulen mit der Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk oder im achtjährigen Bildungsgang des Gymnasiums mit der Versetzung von Klasse 9 in Klasse 10 besteht die Möglichkeit des Besuchs der gymnasialen Oberstufe.
Seit 2004 ist dies auch an unserer Schule, der Evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen-Bismarck (EGG) möglich.
Schüler, die sich entschieden haben, nach dem Ende ihrer allgemeinen Schulpflicht ihre schulische Ausbildung in der gymnasialen Oberstufe fortzusetzen, müssen sich ab der Einführungsphase EF mit einem Bildungsgang auseinandersetzen, der sich zwar durch ein gewisses Maß an Wahlmöglichkeiten, gleichzeitig aber auch durch umfassende Pflichtbindungen, sowohl bezogen auf Fächer, Kurse als auch auf das Stundenvolumen, auszeichnet. Dabei geben die durch die Prüfungsordnung APO-GOSt (B) vorgegebenen Pflichtbindungen zum Teil aber ebenfalls Spielräume für individuelle Wahlmöglichkeiten.
Die Komplexität dieses System und die aus einmal getroffenen Entscheidungen resultierenden und u.U. nicht mehr oder nur noch bedingt rückgängig zu machenden Folgen für die Schullaufbahn zwingen zu einem frühzeitigen und genauen Durchdenken
- der eigenen Interessenlagen,
- der eigenen Leistungsschwerpunkte sowie
- der eigenen Zielvorstellungen.
Deshalb muss sich jeder Schüler schon sehr früh darüber klar werden, ob - abhängig von den Pflichtbindungen - die eigenen Leistungs- und Interessenschwerpunkte eher im „sprachlichen“ oder im „naturwissenschaftlichen“ Bereich liegen, und wie die eigene Schullaufbahn über die Zeit der gesamten Oberstufe hinweg gestaltet werden soll.

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