Das Aufnahmeverfahren für die Jahrgänge 5 und EF (11) findet an der EGG alljährlich als so genanntes
vorgezogenes Anmeldeverfahren, vor allen anderen Schulen in Gelsenkirchen, statt.
Es beginnt am Tag nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und dauert eine Woche an. Die genauen Termine werden jedes Jahr aktuell
festgelegt und zu Beginn der Weihnachtsferien auf der Homepage freigeschaltet.
Für das Aufnahmeverfahren zur zukünftigen Jahrgangsstufe 5 gelten folgende Bedingungen:
Die Schulleitung führt
Anmeldegespräche mit beiden Erziehungsberechtigten und den anzumeldenden Kindern. Diese Gespräche dauern in der Regel 10 bis 15 Minuten.
Ziel der Gespräche ist es, die Familie und das Kind kennenzulernen und die Gründe für die Wahl der EGG zu heraus zu finden.
Darüber hinaus sollen Erkenntnisse über eventuell vorliegende Lernbeeinträchtigungen wie LRS oder Dyskalkulie oder körperliche Einschränkungen
gewonnen werden.
Über das Anmeldegespräch wird ein Protokoll angefertigt, das im anschließenden Auswahlverfahren neben dem
Grundschulzeugnis und der begründeten Empfehlung als Grundlage für die Entscheidung dient.
Die Aufnahmentscheidung wird von der
Schulleitung nach Ende des Verfahrens getroffen. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Die EGG nimmt Kinder aller Glaubensrichtungen und Konfessionen sowie konfessionslose Kinder auf. 3/5 der aufgenommenen Kinder nehmen später am evangelischen Religionsunterricht teil (hierunter auch die nicht getauften Kinder), 1/5 am katholischen und 1/5 am islamischen Religionsunterricht.
- Die EGG nimmt als Gesamtschule Kinder mit Gymnasial-, Realschul- und Hauptschulempfehlungen zu etwa gleichen Teilen auf.
- Die EGG versteht sich als Stadtteilschule und nimmt daher mindestens die Hälfte ihrer Schüler aus Gelsenkirchen-Bismarck und den angrenzenden Stadtteilen auf.
- Die EGG nimmt, dem Anteil an der Bevölkerung im gesamten Stadtgebiet Gelsenkirchens entsprechend, ca. 35 % Kinder mit Zuwanderungsgeschichte auf.
- Die EGG nimmt Mädchen und Jungen zu ungefähr gleichen Teilen auf.
- Die EGG versucht, „Geschwisterkinder“ bevorzugt aufzunehmen.
- Die EGG versucht, Kinder alleinerziehender Eltern im Aufnahmeverfahren besonders zu berücksichtigen.
Nach der Entscheidung der Schulleitung werden alle Familien schriftlich darüber informiert, ob das Kind aufgenommen werden konnte
oder nicht.
Da die Stadt Gelsenkirchen alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Mitte Januar auf die öffentlichen Schulen zentral verteilt, finden an der EGG bereits direkt nach den Weihnachtsferien die Anmeldegespräche für
alle Schüler mit attestiertem sonderpädagogischen Förderbedarf – analog zu dem oben beschriebenen Verfahren - statt.
Das Aufnahmeverfahren zur gymnasialen Oberstufe an der EGG läuft differenziert danach ab, ob die Schüler hausinterner Herkunft
sind oder sie sich als Schüler externer Schulen auf einen Platz in der Jahrgangsstufe EF/11 der gymnasialen Oberstufe der EGG bewerben.
Das Aufnahmeverfahren für die Jahrgangsstufe EF/11 der gymnasialen Oberstufe an der EGG für Schüler externer Schulen läuft analog zum Verfahren
in der Jahrgangsstufe 5 im vorgezogenen Anmeldeverfahren. Auch hier werden durch die Schulleitung, hier in Person des Leiters der gymnasialen
Oberstufe, Gespräche mit den externen Schülern geführt, die sich zur Oberstufe an der EGG anmelden wollen. Im Rahmen eines Online-Verfahrens
werden dazu im Vorfeld konkrete Gesprächstermine vergeben. In der Regel nehmen auch hier neben den Schülern, deren Teilnahme verpflichtend ist,
auch die Eltern an den Gesprächen teil.
Voraussetzung für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist die prognostizierte Erlangung der
Fachoberschulreife mit dem Qualifikationsnachweis zum Besuch der gymnasialen Oberstufe am Ende der Jahrgangsstufe 10.
Auch hier werden nach Entscheidung der Schulleitung alle Schüler schriftlich darüber informiert, ob sie – vorbehaltlich der Erlangung des
FOR-Q -
aufgenommen werden konnten oder nicht.
Nach Vorlage des Abschlusszeugnisses mit der Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe am Ende der Jahrgangsstufe 10 unterzeichnen sowohl Eltern, Schüler als auch der Schulleiter den Schulvertrag,
auf dem die weitere Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule basiert.
Hausinterne Schüler der EGG haben,
sofern auch sie am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Fachoberschulreife mit Qualifikationsnachweis zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangen,
eine Aufnahmegarantie in die Jahrgangsstufe EF/11 der EGG.
Von daher gibt es für hausinterne Schüler kein explizites gesondertes
Aufnahmeverfahren mit individuellen Bewerbungsgesprächen, sondern lediglich Informationsschreiben an Schüler und Eltern, die den Ablauf des
weiteren Verfahrens bis zum Beginn der Oberstufe beschreiben. Zudem stellen sich im Laufe der Jahrgangsstufe 10 die Beratungslehrer in den
Klassen vor und führen neben der Beobachtung der Leistungsentwicklung der hausinternen Schüler auch individuelle Laufbahnberatungsgespräche mit
den Schülern durch. Im Rahmen dieser Gespräche geben die Schüler einen Anmeldebogen ab, um einerseits einen Überblick über die Anzahl der
möglichen hausinternen Schüler zu erlangen, die in die Oberstufe der EGG wechseln wollen, als auch andererseits die im SchILD-System vorhandenen
Daten abzugleichen und den Transfer zu LuPO und Kurs vorzubereiten. Da der Anteil der hausinternen Schüler, die in die gymnasiale Oberstufe
wechseln, in den letzten Jahren stetig gewachsen ist, die EGG in der Oberstufe aber gleichzeitig in ihrer Aufnahme auf ca. 120 Schüler pro
Jahrgangsstufe begrenzt ist, ist der Anteil der nach außen vergebenen Zusagen bei ungefähr gleichbleibend hohen Anmeldezahlen ebenso stetig
gesunken und hat sich auf ca. 25 eingependelt.
Da zum Zeitpunkt des Aufnahmeverfahrens noch nicht feststeht, welcher Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10 den Qualifikationsvermerk
und damit die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe vorweisen kann, entsprechen die Anmeldezahlen und Anzahl der Zusagen nicht den
zum Schuljahresbeginn tatsächlichen Schülerzahlen und das Aufnahmeverfahren zur gymnasialen Oberstufe unterliegt hier einer mehr oder minder
großen Schwankungsbreite, die auf der Basis von Erfahrungswerten sowie der Kenntnis der Leistungssituation der hausinternen Schüler in das
Aufnahmeverfahren mit einbezogen wird, so dass am Ende des Aufnahmeverfahrens immer ca. die Schülerzahl 115 (+- 5) für die neue Jahrgangsstufe
EF/11 erreicht wird.
Nach erfolgter Aufnahme unterzeichnen sowohl die Eltern als auch der Schulleiter den Schulvertrag, auf dem die
weitere Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule basiert.